Langzeitarchivierung
Langzeitarchivierung / revisionssichere Speicherung
Die Begriffe Langzeitarchivierung und revisionssichere Speicherung beziehen sich auf die gesetzlichen Vorgaben der Behörden zur revisionssicheren Archivierung für elektronische Archivsysteme.
Der Begriff orientiert sich damit am Verständnis der Revision aus wirtschaftlicher Sicht und betrifft aufbewahrungspflichtige oder aufbewahrungswürdige Informationen und Dokumente.
Revisionssicherheit im Zusammenhang mit der elektronischen Archivierung bezieht sich dabei nicht nur auf technische Komponenten sondern auf die gesamte Lösung. Revisionssicherheit schliesst sichere Abläufe, die Organisation des Anwender-unternehmens, die ordnungsgemässe Nutzung, den sicheren Betrieb und den Nachweis in einer Verfahrensdokumentation ein. Wesentliches Merkmal revisionssicherer Archivsysteme ist, dass die Informationen wieder auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher archiviert sind. Revisionssichere Archivierung ist ein wesentlicher Bestandteil für die Compliance von Informationssystemen.
Wir zeigen Ihnen gerne auf, für welche Dokumente in Ihrem Unternehmen eine revisionssichere Speicherung angebracht ist und erarbeiten mit Ihnen das Konzept zur Klassifizierung und technischen Umsetzung einer revisionssicheren Lösung.
